S 37 Klagenfurter Schnellstraße,
Abschnitt Mölbing - Klagenfurt Nord

Auftraggeber: ASFINAG Bau Management GmbH
Bearbeitungszeitraum: 11/2007 bis 8/2010

das Projekt


Die Bundesstraße B 317 soll zwischen Scheifling und Klagenfurt Nord zur Schnellstraße mit durchgehend 2 x 2 Streifen und Mitteltrennung ("S 37 Klagenfurter Schnellstraße") ausgebaut werden. Dadurch sollen eine bessere Verbindung zwischen Kärnten, der Obersteiermark und Oberösterreich mit wirtschaftlichen Impulsen für die Bezirke Klagenfurt Stadt und Land, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, eine Entlastung der Ortsdurchfahrten sowie ein verbesserter Lärm- und Umweltschutz erreicht werden.
Der Teilabschnitt 3 (Mölbling - Klagenfurt Nord) umfasst den südlichsten Abschnitt mit einer Streckenlänge von 29 km, 13 Anschlussstellen bzw. Knotenpunkte, Unterflurtrassen und zahlreichen Querungsobjekten.

Unsere Tätigkeit


BGG Consult ist für dieses Projekt mit der Bearbeitung der Fachbereiche Geologie, Hydrogeologie und Bodenmechanik in den Planungsphasen Vorprojekt und Einreichprojekt (UVE), inklusive UVP beauftragt. Die Bearbeitung umfasst die Grundlagenerhebung samt Planung, Betreuung und Auswertung von Untergrunderkundungsarbeiten. Darauf aufbauend, wurden fachspezifische Expertisen erstellt.

Bereich Grundwasserwerk Zwirnawald:
Die aktuelle Projektsvariante sieht Baumaßnahmen innerhalb des weiteren Grundwasserschutzgebietes des Wasserwerkes Zwirnawald vor. Für eine entsprechende Umsetzung ist die Änderung des Wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides für dieses Wasserwerk erforderlich. Als Grundlage hierfür sind in Abstimmung mit den zuständigen Behördenvertretern instationäre Grundwassermodellberechnungen durchgeführt worden. Anhand dieser Berechnungen wurden zunächst die Ausdehnung des Einzugsgebietes der Grundwassererschließung durch das Wasserwerk Zwirnawald für die derzeitige Nutzungssituation ermittelt, und darauf aufbauend Aussagen zu Fließzeiten bzw. Fließgrenzen getroffen.
Auf der Basis der Modellierung konnten Szenarien für die Steuerung der Entnahmebrunnen erarbeitet werden, die als Grundlage für die erforderliche Bescheidänderung dienen und eine plangemäße Baudurchführung ermöglichen.

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